Sonderkonzert mit Werken von Münch, Voigtländer und Xenakis

Die Elbland Philharmonie Sachsen ist im Rahmen der Tonlagen – 30. Dresdner Tage der zeitgenössischen Musik am Samstag, 12. Februar 2022 um 20.00 Uhr mit einem Sonderkonzert im Festspielhaus Hellerau zu Gast. Unter der Leitung von Chefdirigent Ekkehard Klemm wird das Cellokonzert mit 7 Schlagzeugern für Violoncello solo von Christian Münch uraufgeführt. Weiter im Konzert erklingen die Werke Anwandlung 2 sowie De Profundis des sächsischen Komponisten Lothar Voigtländer.
Anlässlich des 100. Geburtstages von Iannis Xenakis wird das Stück Epicycle für Violoncello und 12 Musiker zu erleben sein.

PROGRAMM

Christian Münch
Cellokonzert mit 7 Schlagzeugern [2020] für Violoncello solo und sieben Schlagwerker
Uraufführung

Lothar Voigtländer
Anwandlung 2 [1995]
für Flöte, Harfe und Schlagwerk

Iannis Xenakis (zum 100. Geburtstag)
Epicycle [1989] für Violoncello und 12 Musiker

Lothar Voigtländer
De profundis [1986]
für 5 Schlagwerker + Zuspielband

SOLISTEN

Matthias Lorenz (Violoncello)
Olaf Georgi (Flöte)
Alma Klemm (Harfe)
Hendrik Gläßer (Schlagwerk)

DIRIGENT

Ekkehard Klemm

KONZERT – UND TICKETINFORMATIONEN

Samstag, 12. Februar, 20.00 Uhr im Festspielhaus Hellerau / HELLERAU – Europäisches Zentrum der Künste
Tickets erhalten Sie telefonisch 49 351 264 62 46, online über https://hellerau.reservix.de/ sowie an der Abendkasse.

Das Konzert findet unter Berücksichtigung der aktuellen „2-G-Plus-Regelung statt:
Zutritt nur für Geimpfte und Genesene mit tagesaktuellem Test (2G+)
Auf allen Wegen und auch während der Veranstaltung ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Von der Testpflicht ausgenommen sind:

  • geboosterte Personen,
  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,
  • Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen und zusätzlich einen Genesenennachweis vorweisen können sowie
  • vollständig Geimpfte, deren letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt.
  • Schüler:innen, die der Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen (sie zeigen bitte beim Einlass ihren Schülerausweis vor).