AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Veranstaltungen bei denen die Elbland Philharmonie Sachsen GmbH, Kirchstr. 3, 01591 Riesa, Veranstalter oder Ausrichter ist. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt der Besucher die AGB der Elbland Philharmonie Sachsen GmbH an und unterwirft sich der Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes. Die AGB können im Internet unter www.elbland-philharmonie-sachsen.de, an allen Veranstaltungskassen sowie am Sitz der Gesellschaft eingesehen werden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lauten wie folgt:

    1. Die AGB regeln die Beziehungen zwischen der Elbland Philharmonie Sachsen GmbH und ihren Besuchern und sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen ihnen.
    2. Die AGB gelten sowohl für Veranstaltungen der Elbland Philharmonie Sachsen GmbH als auch für Kooperationsveranstaltungen mit Dritten.
    3. Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die Eintrittskarten der Elbland Philharmonie Sachsen GmbH und der Kooperationspartner der Elbland Philharmonie Sachsen GmbH.
    4. Ermäßigungsberechtigungen sind beim Erwerb der Eintrittskarte nachzuweisen. Die Elbland Philharmonie Sachsen GmbH behält sich vor, die Ermäßigungsberechtigung auch beim Einlass, während oder nach der Vorstellung zu kontrollieren.
    5. Besucher, die eine Ermäßigungsberechtigung bei einer Kontrolle nicht vorweisen können, obwohl ihre Eintrittskarte ermäßigt ist, haben auf Aufforderung des Personals unverzüglich den Differenzbetrag zum vollen Kartenpreis der jeweiligen Preisgruppe zu entrichten. Weigert sich ein Besucher, dieser Aufforderung nachzukommen, sind die Elbland Philharmonie Sachsen GmbH und das von ihr beauftragte Personal berechtigt, die betreffenden Personen unverzüglich des Hauses zu verweisen. Die Elbland Philharmonie Sachsen GmbH behält sich in diesen Fällen vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und Strafanzeige zu stellen.
    6. Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher mit Rücksicht auf die anderen Besucher und die mitwirkenden Künstler nicht oder erst zu einem von der Veranstaltungsleitung festgelegten geeigneten Zeitpunkt (z.B. Vorstellungs- oder Beifallspausen) in den Zuschauerraum eingelassen werden. Das gleiche gilt, wenn Zuschauer während einer Vorstellung den Zuschauerraum verlassen und zurückkehren möchten.
    7. Für die Veranstaltungen der Elbland Philharmonie Sachsen GmbH gelten unterschiedliche Preiskategorien.
    8. Bei bestimmten Veranstaltungen (z.B. Premieren, Gastspielen, Sonderkonzerten, Gala-Vorstellungen) gelten Sonderpreise.
    9. Die Eintrittspreiskategorien werden veranstaltungsbezogen individuell festgelegt. Das gilt auch für Preise der Fremdveranstalter.
    10. Bei Veranstaltungen Dritter in den Räumen der Elbland Philharmonie Sachsen GmbH werden die Eintrittspreise und die Regularien des Vorverkaufs vom jeweiligen Veranstalter festgelegt. Die Elbland Philharmonie Sachsen GmbH haftet den Besuchern gegenüber nicht für die Leistungen und Preise dieser Veranstalter.
    11. Die Elbland Philharmonie Sachsen GmbH haftet den Besuchern gegenüber nicht für Leistungen und Preise von Reiseveranstaltern oder anderen Kartenanbietern.
    12. Bei Besetzungsänderungen besteht kein Anspruch des Besuchers auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn die Mitwirkung eines bestimmten Künstlers unverzichtbarer Bestandteil der Aufführung ist und als solcher in den Veröffentlichungen der Elbland Philharmonie Sachsen GmbH angekündigt wurde (z.B. „Ein Abend mit …“).
    13. Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Anspruch des Besuchers auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn die Anfangszeit um mehr als zwei Stunden nach hinten verschoben oder die Anfangszeit vorverlegt wurde und der Besucher keine Möglichkeit hatte, von der Vorverlegung Kenntnis zu nehmen.
    14. Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Schadenersatzanspruch wegen Verkehrsverbindungen, die nicht genutzt werden konnten.
    15. Schadenersatzansprüche aufgrund nicht rechtzeitigen Erreichens der Vorstellung – gleich aus welchem Grund – bestehen nicht.
    16. Bei Vorstellungsabbruch in der ersten Vorstellungshälfte hat der Besucher Anspruch auf Erstattung des bezahlten Kassenpreises. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet.
    17. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes wegen Vorstellungsabbruchs kann nur innerhalb von 14 Tagen nach der abgebrochenen oder ausgefallenen Vorstellung durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarte geltend gemacht werden.
    18. Muss die Elbland Philharmonie Sachsen GmbH aus unvorhergesehenen Gründen eine andere Vorstellung als die angekündigte spielen, werden die vorher gekauften Eintrittskarten bis zum Vorstellungsbeginn gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen. Weitere Aufwendungen des Besuchers werden nicht erstattet.
    19. Fällt eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen, u.ä.) aus, wird der Kaufpreis nicht erstattet.
    20. Fällt eine Veranstaltung wegen eines Streiks aus, wird der Kaufpreis nicht erstattet.
    21. Das Anbieten und Verkaufen von Eintrittskarten durch Dritte in den Räumen der Elbland Philharmonie Sachsen GmbH und Veranstaltungsstätten anderer Anbieter während der Zeit der Nutzung durch die Elbland Philharmonie Sachsen GmbH ist nicht erlaubt.
    22. Jedwede kommerzielle Tätigkeit in den Räumen der Elbland Philharmonie Sachsen GmbH und Veranstaltungsstätten anderer Anbieter während der Zeit der Nutzung durch die Elbland Philharmonie Sachsen GmbH bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung der Elbland Philharmonie Sachsen GmbH.
    23. Der Besucher hat Anspruch auf den auf seiner Eintrittskarte angegebenen Platz. Wechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Einlasspersonals möglich. Dies gilt nicht für Vorstellungen mit freier Platzwahl.
    24. Wenn Plätze aus technischen oder künstlerischen Gründen nicht zur Verfügung stehen behält sich die Elbland Philharmonie Sachsen GmbH vor, Ersatzplätze zuzuweisen.
    25. Die Elbland Philharmonie Sachsen GmbH ist berechtigt, die durch die Reservierung bzw. durch den Verkauf von Eintrittskarten bekannten personenbezogenen Daten für interne Zwecke zu speichern.
    26. Für Angaben auf Plakaten und in den Publikationen der Elbland Philharmonie Sachsen GmbH wird keine Gewähr übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.
    27. Bei Abgabe der Garderobe erhält der Besucher eine Garderobenmarke.
    28. Die Elbland Philharmonie Sachsen GmbH übernimmt die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungen der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal.
    29. Die Haftung für die in der Garderobe abgegebene Gegenstände beschränkt sich auf den Zeitwert der hinterlegten Gegenstände bis zu einer Höchstsumme von 500,00 € pro Garderobenmarke. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
    30. Die Elbland Philharmonie Sachsen GmbH übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände und Bargeld, die sich in den Gegenständen, die an der Garderobe abgegeben wurden, befinden. Die Abgabe und Aufbewahrung geschieht in solchen Fällen auf eigene Gefahr des Besuchers.
    31. Die Rückgabe der Garderobe erfolgt gegen Vorlage der Garderobenmarke und ohne weiteren Nachweis der Berechtigung.
    32. Bei Verlust der Garderobenmarke informiert der Besucher unverzüglich das Garderobenpersonal. Bei schuldhaften Verzögerungen durch den Besucher haftet die Elbland Philharmonie Sachsen GmbH nicht für den Verlust der abgegebenen Gegenstände.
    33. Stellt der Besucher Beschädigungen an abgegebenen Garderobengegenständen fest, so hat er das Garderobenpersonal unverzüglich darüber zu informieren. Die Elbland Philharmonie Sachsen GmbH haftet bei späteren Beanstandungen nicht für Beschädigungen.
    34. Bei Verlust der Garderobenmarke ersetzt der Besucher der Elbland Philharmonie Sachsen GmbH die im Rahmen der Ersatzbeschaffung anfallenden Kosten.
    35. Gegenstände jeder Art, die in den Räumen der Elbland Philharmonie Sachsen GmbH gefunden werden, müssen beim Personal der Elbland Philharmonie Sachsen GmbH oder anderen von der Elbland Philharmonie Sachsen GmbH beauftragten Personen abgegeben werden.
    36. Der Verlust von Gegenständen ist dem Personal der Elbland Philharmonie Sachsen GmbH oder anderen von der Elbland Philharmonie Sachsen GmbH beauftragten Personen unverzüglich mitzuteilen.
    37. Fotografieren sowie Bild- und / oder Tonaufzeichnungen während der Aufführungen sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Pressefotos sind nur nach vorheriger Zustimmung erlaubt.
    38. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot von Bild- und Tonaufnahmen lösen Schadenersatzpflichten aus.
    39. Personen, die unerlaubterweise Fotoaufnahmen, Bild- und / oder Tonaufnahmen von Aufführungen machen, dürfen von der Elbland Philharmonie Sachsen GmbH oder von ihr beauftragten Personen unverzüglich des Hauses verwiesen werden.
    40. Es besteht im Fall der Verweisung aus dem Hause wegen unzulässiger Aufnahmen kein Anspruch auf Schadenersatz seitens der verwiesenen Person hinsichtlich des Eintrittsgeldes oder anderer Kosten im Zusammenhang mit der Vorstellung.
    41. Die Elbland Philharmonie Sachsen GmbH behält sich das Recht vor, Filme und Tonbänder mit unzulässigen Aufnahmen zu konfiszieren und die betreffenden Aufnahmen daraus zu löschen. Die Elbland Philharmonie Sachsen GmbH gibt die entsprechenden Filme und Tonbänder anschließend an die Person zurück, von der sie konfisziert wurden.
    42. Es besteht im Fall der Konfiszierung von Filmen und Tonbändern wegen unerlaubter Aufnahmen und Löschung der entsprechenden Aufnahmen kein Anspruch auf Schadenersatz wegen Beschädigung anderer auf dem Bild- und Tonträger befindlichen Aufnahmen.
    43. Bei Fernsehaufzeichnungen oder Filmaufnahmen ist der Besucher damit einverstanden, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Bild, Film, TV) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden dürfen.
    44. Die Elbland Philharmonie Sachsen GmbH übt in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus und ist bei Störungen berechtigt, Störer des Hauses zu verweisen, Hausverbote auszusprechen bzw. andere geeignete Maßnahmen im Rahmen des Hausrechtes zu ergreifen.
    45. Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen müssen die Besucher das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Die Anweisungen der Elbland Philharmonie Sachsen GmbH oder anderer Personen, die von der Elbland Philharmonie Sachsen GmbH beauftragt sind, sind in diesen Fällen unbedingt zu befolgen.
    46. Die Haftung der Elbland Philharmonie Sachsen GmbH ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    47. Die Geschäftsbedingungen treten zum 15.04.2013 in Kraft.

Riesa, den 15.04.2013
gez. Carola Gotthardt
Geschäftsführerin